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Landbesitz in thailand  
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Thailand erlaubt es Ausländern nicht Land zu besitzen!

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Sie dürfen Land aber pachten/mieten und auch bebauen oder bewirtschaften (Arbeitserlaubnis). Ein Besitz ist als Ausländer nur zu 49,9% möglich, dazu ist es jedoch erforderlich eine Firma in Thailand zu gründen. Als Privatperson haben Sie außerdeme die Möglichkeit Land zu besitzen durch Heirat einer thailändischen Frau oder eines thailändischen Mann!

In der Regel werden  jedoch von Privat zu Privat Pachtverträge über 30 Jahre Pacht abgeschlossen mit Option auf weitere 30 Jahre!

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Gesetze in Thailand für Landbesitz / Grundstückerwerb / Hauskauf / Immobilienpacht 

Land Besitz in Thailand wird geregelt durch:

Land Code BE 2497 (1954), Civil and Commercial Code, Land Reform for Agriculture Act BE 2518 (1975) sowie durch das Innenministerium. 

  • Erwerb von Land und Haus durch eine 30-jährige Pacht

Der Ausländer kann legal Land in Thailand pachten. Die Pacht darf nach thailändischem Gesetz jedoch "nur" 30 Jahre andauern. Sie haben die Möglichkeit (und das sollten Sie auf jeden Fall auch tun). einen Zusatzvertrag oder auch weiterführenden Vertrag in Schriftform niederzulegen. In diesem weiterführenden Vertrag nehmen Sie zb. auf, das Sie nach Ablauf der 30 Jahre Pacht, weitere 30 Jahre das Land pachten möchten! Sie können auch Klauseln aufnehmen wie die das Land welches Sie pachten an eine weitere gesetzlich mündige Person weiter zu verpachten oder die Pacht zu verkaufen! Alle zusätzlich aufgenommenen Klauseln werden zwar nicht im Grundbuchamt (Land Office/Department) eingetragen, haben aber Bestand vor dem thailändischen Gesetz! Nehmen Sie daher auch durchaus eine hohe Vertragsstrafe mit auf, sofern Vertragsvereinbarungen oder die Pacht als solche nicht zu Stande kommen! Einen Pächterwechsel auf dem Chanod (zeigt die genaue Grösse, Standort, Form und Besitzverhältnisse an) muß im Grundbuchamt eingetragen werden! Unsere Empfehlung, nehmen Sie nicht einfach "nur" jemanden mit der Thai spricht und versteht, nehmen Sie sich einen Anwalt (die deutsche Botschaft in Bangkok hält einige Empfehlungen für Anwälte bereit). Handeln Sie so wie Sie es von Deutschland aus gewohnt sind, lassen Sie sich nicht verleiten und verfallen der "Mai Pen Rai" Lebensweise!!

Informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt! (Empfehlungen vom Landverkäufer oder anderen Ihnen "gutgesinnten" lassen Sie außer acht)

  • Limited Liability Company

Eine durchaus gängige Form für Ausländer, wenn es um den Erwerb von Land geht und anschließendem Hausbau. Obwohl Ausländer  höchstens 49% der Firmenanteile besitzen können, kann die Investitionssteuerung nach B.O.I. (Board Of Investment) zu 100 % über einen Ausländer erfolgen. 

Der Ausländer wird als Direktor der Firma eingetragen und ist somit alleiniger Unterschriftsberechtigter. Nun kann der Ausländer in Thailand alleine entscheiden, wenn es um den Erwerb oder Verkauf eines Landtitels oder Haus in Thailand geht. Zu bedenken ist jedoch hierbei, man benötigt 6 Teilhaber, welche die verbleibenden Prozente der Firma erhalten! Der Direktor hat zwar immer die Möglichkeit Teilhaber auszutauschen, doch muß man für solche Fälle auch vorbereitet sein! Ein weiterer Punkt ist, die Jährliche Steuererklärung, welche ein immer wiederkehrender Kostenpunkt ist! Wer der Thailändischen Sprache und Schrift mächtig ist kann hier natürlich sparen!

Informieren Sie sich bei einem Anwalt in Thailand!

Es ist ein Gründungskapital von 2 Millionen Bath und neben dem Ausländischen Inhaber sind 6 thailändische Partner erforderlich (oder 2 Ausländer und 5 Thailänder oder 3 Ausländer und 4 Thailänder). Mindestens 25 % des Gründungskapitals muss in bar bzw. Bankbeleg vorhanden sein. Der thailändische Anteil an der Firma muss mindestens 51 % betragen und sowie mindestens 4 thailändische Arbeitnehmer beschäftigen, wenn für die LTD ein Arbeitsgenehmigung für einen Ausländer (Inhaber) beantragt bzw. verlängert wird oder ein Landkauf vorgesehen ist. Zusätzlich kann bei Gründung bzw. bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis ein Kapital von 3 Millionen Bath erwartet werden. Eine Firmengründung mit Hilfe eines kundigen Anwaltsbüros wäre empfehlenswert, ggf. können Vorgänge erheblich vereinfacht werden.

 

Jede Firma mit mehr als 40% ausländischem Anteil, die Eigentum erwerben will, setzt sich dem Verdacht aus, nur deshalb gegründet worden zu sein, um das Verbot von ausländischem Eigentum zu umgehen. Sie wird automatisch nach Paragraph 74 der Grundstücksverordnung vom Zentralen Grundstücksamt in Bangkok überprüft. Daraus resultiert, dass der ausländische Eigentumsanteil nur 39% betragen darf.

 

Eine industrielle Landpacht von über 100 rai (1 rai = 1600 qm) muss vorab genehmigt werden und gilt für eine Dauer von 50 Jahren mit Option auf eine Verlängerung von 50 Jahren. 

Das Bord Of Investment (B.O.I.) fördert zur gewerblichen Nutzung bestimmte Zonen in Thailand, die in B.O.I. 1-3 unterteilt sind und Auflagen unterliegen. Im Falle einer industriellen Investition sollten Sie sich auch über Fördergelder aus der Bundesrepublik Deutschland erkundigen

 

 

 

Landerwerb durch Ihren thailändischen Ehepartner 

Ihr thailändischer Ehepartner kann Land erwerben wenn nachgewiesen wird, dass Er / Sie bereits vor der Heirat im Besitz des Betrages war. Sie Er wird der rechtmässige Besitzer des Landes und Hauses und bleibt es auch nach einer Scheidung, unabhängig von einer Schuldfrage.

Chanot (Land Tittle Deed)

Dies ist das offizielle Land Dokument, welches den Besitzer, Groesse, Form sowie Standort des Grundstückes angibt. Chanot Landtitel wurden elektronisch vermessen und zeigen die genauen Grenzen des Grundstückes. Markierungspunkte mit Nummern wurden ganz genau festgelegt und können auch in Realität auf dem Gelände durch Markierungssteine kontrolliert werden.. Dieses Land Dokument in Thailand ist das einzig Interessante Dokument für Sie hier, sofern Sie vorhaben ein Haus zu bauen! Es gibt weitere Landtitel, welche aber nicht wirklich hier aufgeführt werden müssen! Einige Landtitel kann man nachträglich ändern lassen, hierfür sollten Sie jedoch Zeit, Geduld und Geld mitbringen!

 

Dokumente zur Eintragung beim Grundbuchamt (Amphoe):

- Chanot (Landdokument)

- ID-Karte und Hauspapiere des gegenwärtigen Eigentümers

 - ID-Karte (in Ihrem Fall gültiger Reisepass mit allen erforderlichen Stempeln und Visa) und Hauspapiere des neuen Eigentümers. Angabe / Nachweis der derzeitigen Anschrift in Thailand!

- Einen Hypothekenvertrag. Dieser wird in Thai abgefasst (mit deutscher oder englischer Übersetzung) und muss von den alten und neuen Eigentümern in Gegenwart von zwei Zeugen unterschrieben werden. Die Zeugen müssen ebenfalls die ID-Karte und Hauspapiere bzw. den Reisepass beibringen.

Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Alle Dokumente werden kopiert und unterzeichnet!

Sie sollten alle Papiere in sauberen Zustand vorlegen, sowie Ihre eigene persönliche Erscheinung sollte gepflegt sein! Lassen Sie sich nicht auf "Kuhhandel" ein, wer einmal schmiert zahlt immer! Nehmen Sie Abstand von Geschäften, in welchen man das noch irgendwie hinbiegen kann (Korruption), ein späteres sehr böses Erwachen ist in den meisten Fällen vorprogrammiert!

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Landangebot in Cha-Am Thailand

Landangebot in Hua-Hin Thailand

 
geändert am: 14.04.2007    

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